Bildet der Grundwasseranstieg im Gefolge des Bergbaus einen natürlichen oder einen bergbaulich bedingten Vorgang? Nur im zweiten Fall kommt eine Haftung des Bergbauunternehmens in Betracht. Zudem kann nur dann eine Pflicht zu fortdauernder Wasserhaltung bestehen. Diese Fragen spielen zudem für die Bewertung bergbaulicher Folgelasten eine erhebliche Rolle und prägen damit auch den anstehenden Börsengang der RAG.
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Frenz, W. Grundwasseranstieg im Kohlenbergbau: Bergschadenshaftung und wasserrechtliche Pflichten. Natur und Recht 28, 680–686 (2006). https://doi.org/10.1007/s10357-006-1143-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-006-1143-4