Keine Zusammenfassung
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OVG Lüneburg. In einen Flächennutzungsplan können keine Darstellungen aufgenommen werden, die so konkret sind, dass die Darstellungen im Rahmen des § 35 Abs. 1, Abs. 3 BauGB nicht mehr mit den Belangen des privilegierten Vorhabens abgewogen werden können, sondern beanspruchen, mit ihnen sei die Letztentscheidung über die (Un-)Zulässigkeit des Vorhabens bereits gefallen. Natur und Recht 27, 799–800 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0811-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-005-0811-0