Zunehmend vielfältige und regelmäßig konfligierende Nutzungsansprüche sowie Schutzbedürfnisse in der Küstenzone bedürfen der koordinierenden Steuerung. Dem will das Konzept des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) Rechnung tragen. Der Beitrag richtet sich auf rechtliche Fragen der Möglichkeiten und Grenzen einer insbesondere instrumentellen Einführung resp. Umsetzung des IKZM. Gegenstand der kursorischen Betrachtung ist neben dem Bundesrecht in seinen Bezügen zum Völker- und Europarecht dasjenige des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Letzteres exemplarisch für das Recht der Küstenbundesländer.
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Erbguth, W. Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) und deutsche Küstenbundesländer – rechtlicher Untersuchungsbedarf. Natur und Recht 27, 757–762 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0794-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-005-0794-x