Skip to main content
Log in

Geräusche von Freizeitanlagen

  • AUFSÄTZE
  • Published:
Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

Nach Erfahrungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt treten in der Praxis Probleme bei der Abgrenzung von Freizeitanlagen gegenüber Sportanlagen auf. Seit Jahren gibt es keine eindeutige und abschließende Zuordnung, trotzdem existieren unterschiedliche Beurteilungsvorschriften. Zur schalltechnischen Beurteilung von Sportanlagen ist die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) heranzuziehen. Zur schalltechnischen Beurteilung von Freizeitanlagen wird in vielen Bundesländern die vom Länderausschuss für Immissionsschutz erarbeitete Freizeitlärm-Richtlinie empfohlen oder vorgeschrieben. Sie weicht zwar, wie nachfolgende Gegenüberstellung aufzeigt, in Einzelpunkten von der 18. BImSchV deutlich ab. Ein Vergleich der nach beiden Vorschriften ermittelten Endergebnisse für ein und denselben Einzelfall führt aber unter Berücksichtigung aller Beurteilungskriterien oftmals zu einem unbedeutenden Unterschied. Dieser rechtfertigt es nicht, zwei unterschiedliche Vorschriften aufrecht zu erhalten.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

* Dipl.-Ing. (FH) Andrea Wellhöfer ist Mitarbeiterin im Referat Lärmschutz bei Anlagen und in der Planung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (bis 1. 8. 2005 Landesamt für Umweltschutz).

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Wellhöfer, A. Geräusche von Freizeitanlagen. Natur und Recht 27, 575–580 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0748-3

Download citation

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-005-0748-3

Navigation