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Klage eines Naturschutzvereins gegen Planfeststellung „Umfahrung Ebersberg“. Die Aufnahme eines kleinräumigen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach der FFH-RL, das bereits stark landwirtschaftlich geprägt ist und dessen gemeinschaftsrechtliche Bedeutung nur von einer örtlichen Gliederung eines Naturschutzvereins behauptet wird, kann nicht als hinreichend sicher prognostiziert werden

  • RECHTSPRECHUNG
  • Verfassungs- und Verwaltungsgerichte
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Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

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VGH München. Klage eines Naturschutzvereins gegen Planfeststellung „Umfahrung Ebersberg“. Die Aufnahme eines kleinräumigen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach der FFH-RL, das bereits stark landwirtschaftlich geprägt ist und dessen gemeinschaftsrechtliche Bedeutung nur von einer örtlichen Gliederung eines Naturschutzvereins behauptet wird, kann nicht als hinreichend sicher prognostiziert werden. Natur und Recht 27, 779–783 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0725-x

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