Der Beitrag untersucht das Zusammenwirken des § 36a GenTG mit den allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsnormen. Im Zentrum steht die Ermittlung der Wirkungsweise des § 36a GenTG insbesondere im Kontext des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB; dazu tritt die Untersuchung sowohl der allgemein in Fällen der Umwelthaftung bestehenden materiellrechtlichen, insbesondere die Kausalitätsfrage betreffenden Schwierigkeiten als auch der beweisrechtlichen Lage. Ferner wird die Anwendbarkeit möglicherweise konkurrierender weiterer Schadensersatznormen aus dem Bereich des Rechts der unerlaubten Handlung wie auch besonderer Gefährdungshaftungsgesetze dargestellt.
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Kohler, J. Schadensausgleich in Fällen des § 36a Gentechnikgesetz. Natur und Recht 27, 566–575 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0716-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-005-0716-y