Die Produktion von Enten- und Gänsestopflebern erfolgt durch eine Zwangsmast, die nach dem deutschen Tierschutzrecht verboten und strafbar ist. Dennoch finden sich die Produkte dieser Tierfolter auf den Speisekarten der meisten Gourmet-Restaurants Deutschlands. Sie werden aus dem Ausland importiert und in Deutschland vertrieben. Bisher wurde übersehen, dass es sich hierbei um eine strafbare Teilnahme an einer straffreien Auslandstat handelt. EG-rechtlich kann der Import solcher Qualzuchtprodukte durch eine Einfuhrsperre untersagt werden – sowohl aus Gründen des Tierschutzes als auch zur Wahrung des deutschen Strafrechts. Der Tierschutzauftrag des Grundgesetzes verpflichtet die Bundesregierung, für ein Verbot der Einfuhr von Enten- und Gänsestopflebern Sorge zu tragen. Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, gegen den Import und Vertrieb dieser Produkte einzuschreiten.
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Sailer, C. Straffreie Qualzucht für Feinschmecker?. Natur und Recht 27, 507–510 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0715-z
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