Die „strategische“ Umweltprüfung erstreckt das bisher bekannte anlagenbezogene Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Pläne und Programme. Hierdurch wird das umweltrechtliche Verfahren erheblich fortentwickelt und im Ergebnis verkompliziert. Im Wasserrecht trifft die neue Umweltprüfung auf ein erst unlängst auf gemeinschaftsrechtliche Veranlassung hin deutlich extensiviertes Planungsinstrumentarium. Darüber hinaus enthält auch das neue und verfassungsrechtlich problematische Hochwasserschutzgesetz Instrumente, die einer weiteren Prozeduralisierung Vorschub leisten. Der nachstehende Beitrag versucht, die neueren Entwicklungen des wasserrechtlichen Verwaltungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung des Vollzugs nachzuzeichnen und als Bestandteil des Umweltverwaltungsverfahrens inhaltlich zu bewerten.
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*Vortrag, gehalten am 29. 4. 2005 auf dem Rostocker Umweltrechtstag 2005 „Strategische Umweltprüfung (SUP): Stand, Rechtsfragen, Perspektiven“. Manuskriptstand: Mai 2005.
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Reinhardt, M. Die „strategische“ Umweltprüfung im Wasserrecht*. Natur und Recht 27, 499–504 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0713-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-005-0713-1