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Zu den verfahrensrechtlichen Implikationen der Kompetenzverteilung zwischen der EG und den Mitgliedstaaten im Bereich der Außenbeziehungen

—unter besonderer Berücksichtigung des Umweltrechts—

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Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

Grundsätzlich finden in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten für die Verhandlung völkerrechtlicher Verträge und den Erlass von „Durchführungsbestimmungen“ im Rahmen völkerrechtliche Vertragsreihe die allgemeinen Grundsätze der Kompetenzverteilung im Bereich der Außenbeziehungen Anwendung. Diese sind aber mit Blick auf die spezifische Problematik von Verhandlung und Durchführung völkerrechtliche Verträge einer Reihe von Präzisierungen zugänglich, die im Folgenden entwickelt werden. Diese Fragestellung ist allgemein im Recht der Außenbeziehungen von Bedeutung; im Umweltbereich ist sie aber wegen der Fülle völkerrechtlicher Verträge der Gemeinschaft und ihrem Charakter als i.d.R. gemischte Verträge besonders relevant.

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Astrid Epiney ist Professorin für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Fribourg (CH) und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht der Universitäten Bern, Neuenburg und Fribourg. Domènique Gross ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Europarecht.

* Der Beitrag wurde im Zusammenhang mit einem vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung mitfinanzierten Projekt über die Kompetenzverteilung im Außenbereich zwischen EG und Mitgliedstaaten im Umweltbereich verfasst.

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Epiney, A., Gross, D. Zu den verfahrensrechtlichen Implikationen der Kompetenzverteilung zwischen der EG und den Mitgliedstaaten im Bereich der Außenbeziehungen. Natur und Recht 27, 353–361 (2005). https://doi.org/10.1007/s10357-005-0632-1

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