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VG Magdeburg. Das Aufstellen von Fallen (Fußangeln und sog. Schwanenhälse) stellt eine Jagdausübung dar. Eine Ausübung der Jagd liegt auch dann vor, wenn dabei billigend in Kauf genommen wird, dass auch Menschen in die Fallen geraten können. Keine ordnungsrechtliche Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Fallen zum Selbstschutz. Natur und Recht 26, b615–b616 (2004). https://doi.org/10.1007/s10357-004-0382-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-004-0382-5