FormalPara Buchbesprechung

Isabel Dienstbühl, Martina Stadeler, Hans-Christoph Scholle, Hrsg. Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen. 24. Erfurter Tage. Verlag Bussert & Stadeler, Jena – Quedlinburg – Plauen 2018. 320 Seiten, zahlreiche Abbildungen (durchgehend vierfarbig), broschiert. ISBN: 978-3-942115-49-0. EUR [D] 49,90

Es handelt sich um die Dokumentation der 24. Erfurter Tage der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe und des Kompetenzzentrums für interdisziplinäre Prävention an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom Dezember 2017, die also sehr zeitnah publiziert wird. Die ersten beiden Herausgeberinnen (Isabel Dienstbühl und Martina Stadeler) sind von der Berufsgenossenschaft, der dritte (Prof. Dr. med. habil. Hans-Christoph Scholle) vom Jenaer Kompetenzzentrums für interdisziplinäre Prävention. Aus demselben Verlag liegen seit über 10 Jahren mit teilweise denselben HerausgeberInnen und im identischem Design auch die Berichtsbände früherer Tagungen vor.

Neurologischen Erkrankungen sind zwar nur 5 % (= 16 Seiten) des Buchumfangs gewidmet, dabei aber die Epilepsie mit einem Beitrag „Diagnose Epilepsie – was ist bei der arbeitsmedizinischen Beratung zu beachten?“ und einem Beitrag „Diagnose Epilepsie und Fahreignung“ gut vertreten. Autor des ersten Beitrags ist Dr. med. Thomas Knieß (früher Erlangen bei Hermann Stefan, jetzt Leiter des Bereichs Epileptologie der Neurologischen Klinik Bad Neustadt an der Saale und vielen Lesern wahrscheinlich auch von den Liga-Tagungen her bekannt), Autorin des zweiten Beitrags ist PD Dr. med. Andrea Dettling vom Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg.

Der Beitrag von Herrn Knieß stellt im Wesentlichen die wichtigsten Aspekte der zuletzt 2015 aktualisierten und weitgehend verbindlichen Richtlinien „Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall (DGUV Information 250-001)“ des Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung-Spitzenverbandes (DGUV) vor. Diese sind im Internet frei abrufbar unter https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A5004777%2C1%2C20150101.html.

Der Beitrag von Frau Dettling stellt im Wesentlichen die zuletzt 2009 aktualisierten, für einzelne Erkrankungen fortlaufend aktualisierten und ebenfalls weitgehend verbindlichen Richtlinien der „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Stand: 2. November 2009). Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen“ vor. Diese sind im Internet ebenfalls frei abrufbar unter https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/BLL-Download.html?nn=1838134. Der Auffassung der Autorin, dass eine Fahreignung nur angenommen werden könne, wenn das Risiko eines Anfalls beim Fahren „ausgeschlossen werden kann“, kann sich der Referent ebenso wenig anschließen (auch bei der Autorin selbst kann das Risiko nie völlig ausgeschlossen werden) wie der Meinung, dass der behandelnde Neurologe nicht gleichzeitig verkehrsmedizinischer Gutachter sein sollte. Wer soll denn die zentrale Frage der Anfallsfreiheit bzw. des anfallsfreien Intervalls besser beurteilen können?

Auch einige weitere der zahlreichen Beiträge enthalten hinsichtlich Epilepsie interessante Informationen, so zu Wegeunfällen (S. 177 ff) oder fehlender Nachtdiensttauglichkeit (kein Kündigungsgrund, sondern vom Arbeitgeber hinzunehmen, S. 187 ff). Der Verlag hat das Buch hervorragend ausgestattet und der Preis ist angemessen. Eine redaktionelle Bearbeitung (z. B. einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Literaturverzeichnisse) wäre nicht von Nachteil, und ein Sachwortregister würde den Nutzwert des Buches erheblich steigern.