Zussamenfassung
Nach dem Kompromiss von Bundestag und Bundesrat über die Reform der Grundsteuer Ende 2019 erhalten die Länder Entscheidungsspielraum darüber, ob sie sich dem Bundesmodell anschließen oder ein eigenes Steuermodell entwickeln. Ein baden-württembergischer Gesetzentwurf sieht eine Bodenwertsteuer als alleinige Grundsteuer vor. Er verzichtet auf einen Gebäudeteil in der Grundsteuer, der in anderen Modellen und im Bundesvorschlag enthalten ist. Eine reine Bodenwertsteuer weist gegenüber dem Bundesvorschlag und anderen Vorschlägen deutliche Vorteile bei den Erhebungskosten auf. Allerdings führt der Verzicht auf den Gebäudeteil dazu, dass die Nutzung der Grundstücke nicht erfasst wird. Zudem ergeben sich aus der einseitigen Belastung der Grundstückseigentümer politische Risiken, die durch Vorgabe eines Höchsthebesatzes begrenzt werden sollten.
Abstract
Germany is currently reforming its municipal property tax. To simplify the assessment, some German states are considering a land-value tax as a practical alternative. The authors discuss the pros and cons and find some merit in the land-value tax. However, they suggest that states implement precursions to prevent excessive taxation, such as setting a maximum tax rate.
Article PDF
Avoid common mistakes on your manuscript.
Literatur
Bundesrat (2019a), Bundesrats-Drucksache, 12. September, 434/19.
Bundesrat (2019b), Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer, Stuttgart, 8. November, https:http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bundesrat-beschliesst-reform-der-grundsteuer-2/ (31. März 2019).
Fuest, C., L. Immel, V. Meier und F. Neumeier (2018), Die Grundsteuer in Deutschland: Finanzwissenschaftliche Analyse und Reformoptionen, ifo-Institut, München, 26.
Hey, J. (2019), Grundsteuerreform 2019, Zeitschrift für Gesetzgebung, (4), 297–323.
Kronberger Kreis (2003), Gute Gemeindesteuern, Stiftung Marktwirtschaft, Berlin.
Löhr, D. (2019), Reform der Grundsteuer — Chance für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung?, Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht, 42.
Scheffler, W. und M. Roith (2018), Leitlinien für eine Reform der Grundsteuer, ifst-Schrift, 526, Berlin, 57 f.
Van Suntum, U. und D. Schultewolter (2014), § 10 Die Besteuerung des Wohneigentums, Wohneigentum, Springer, 194.
Walczak, J. (2018), Property tax limitation regimes: A Primer, Tax Foundation, April, 23.
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (2016), WD 4 — 3000 — 023/16, 10 f.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2011), Reform der Grundsteuer, Stellungnahme, Berlin.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2019), Die Reform der Grundsteuer — Ein Kompromissvorschlag. Stellungnahme, Berlin.
Zimmermann, H. und T. Döring (2019), Kommunalfinanzen, 4. Aufl., Berlin, 163–173.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Additional information
Prof. Dr. Thiess Büttner ist Professor für öffentliche Finanzen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Horst Zimmermann ist emeritierter Professor für öffentliche Finanzen an der PhilippsUniversität Marburg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.
Rights and permissions
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.