Zusammenfassung
Die kommende Rezession hat über die Gewerbe- und Einkommensteuer direkte Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen. Infolge der unterjährigen Vorauszahlungen werden diese Rückgänge bereits kurzfristig wirksam. Die Autoren schätzen die finanziellen Effekte unter Berücksichtigung von Änderungen der Gewerbesteuerumlage und regional unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Die Länder sollten bestimmte Regelungen des Haushaltsrechts befristet aussetzen, um finanzielle Blockaden und prozyklische Haushaltspolitik der Kommunen zu verhindern, sie sollten die Ausfälle der Gewerbesteuer ausgleichen und somit verlässliche Haushaltsplanungen ermöglichen. Da die Wirtschaftskrise unterschiedlich wirkt und die Kommunen über unterschiedliche Rücklagen verfügen, sind regionale Differenzierungen der Hilfen angebracht.
Abstract
The coming recession has a direct impact on municipal finances through trade tax and income tax. As a result of the advance payments during the year, the declines in local budgets are already felt in the short term. This article estimates the financial effects of Corona pandemic on municipalities taking into account changes in the trade tax levy and regional economic strength. The states should temporarily suspend certain regulations of budgetary law in order to prevent financial blockages and pro-cyclical budgetary policies of the municipalities. In addition, they should compensate for the loss of trade tax and thus enable reliable budgeting. As the economic crisis has different effects and the municipalities have different reserves, regional differentiation of aid is appropriate.
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Literatur
Bertelsmann Stiftung (2019a), Kommunaler Finanzreport 2019, B Gemeindesteuern, Gütersloh.
Bertelsmann Stiftung (2019b), Kommunaler Finanzreport 2019, C Bargeld und Sichteinlagen, Gütersloh.
Bundesagentur für Arbeit (2020), Presseinfo Nr. 24 vom 15. April 2020.
Dorn, F. et al. (2020), Die volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown für Deutschland: Eine Szenarienrechnung, Ifo Schnelldienst, 4/2020.
Henneke, H. G. (2020), Kommunen sind Stabilitätsanker in der Krise, Der Landkreis, 4/2020, 146–148.
Ifo (2020a), Pressemeldung vom 25. März 2020.
Ifo (2020b), Schuldenbremse in den Ländern, https://www.ifo.de/sites/default/files/2020-04/Corona-Schuldenbremse-2020.pdf (21. April 2020).
Lenk, T., M. Hesse und O. Lück (2013), Synoptische Darstellung der kommunalen Finanzausgleichssysteme der Länder aus finanzwissenschaftlicher Perspektive. Gutachten im Auftrag des Rechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, Leipzig.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (2020), Erlass vom 6. April 2020.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR für Wirtschaft) (2020), Sondergutachten vom 30. März 2020.
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 4.
Statistisches Bundesamt, Kassenstatistik 2019, Fachserie 14, Reihe 2 und Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushaltes, Fachserie 14, Reihe 5.1.
Wegweiser Kommunen, https://www.wegweiser-kommune.de/ (30. April 2020).
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Prof. Ronny Freier, Ph.D., lehrt öffentliche Finanzwirtschaft und Haushaltsrecht an der Technischen Hochschule Wildau und ist Projektkoordinator für kommunale Finanzen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.
Dr. René Geißler ist Senior Expert im Programm LebensWerte Kommune bei der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh.
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