Zusammenfassung
Deutschland hat im August 2009 eine Schuldenregel im Grundgesetz verankert. Die Bundesländer müssen bis 2020 ihre Ausgaben grundsätzlich ohne Kredite fi nanzieren. Konjunkturbedingte Defi zite sind weiterhin möglich, die in konjunkturell guten Zeiten ausgeglichen werden müssen. Das RWI hat ein Verfahren entwickelt, wie die Konjunktur- und Strukturkomponenten der Landeshaushalte berechnet werden sollten.
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Heinz Gebhardt, Dipl.-Volkswirt, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Kompetenzbereichen „Öffentliche Finanzen“ und „Wachstum und Konjunktur“ des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen.
Dr. Rainer Kambeck leitet dort den Kompetenzbereich „Öffentliche Finanzen“.
Florian Matz, Dipl.-Volkswirt, ist dort Mitarbeiter im Kompetenzbereich „Öffentliche Finanzen“.
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Gebhardt, H., Kambeck, R. & Matz, F. Konjunktur- und Strukturkomponenten der Länderhaushalte. Wirtschaftsdienst 92, 256–260 (2012). https://doi.org/10.1007/s10273-012-1371-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10273-012-1371-6