Die im Jahr 2001 beschlossene Reform des Länderfinanzausgleichs, die auf Druck des Bundesverfassungsgerichts zustande kam, sollte zu einer Konkretisierung von Verfassungsmaßstäben und zu einer Erhöhung der Anreize für einzelne Länder beitragen. Sind die Anreize über Eigenbehalte bei Mehr- und Mindereinnahmen eines Landes gegenüber den länderdurchschnittlichen Einnahmen entsprechend dem so genannten „Prämienmodell“ im Finanzausgleichsgesetz ausreichend? Ist die Konzeption des Prämienmodells überhaupt sachgerecht?
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Dr. André W. Heinemann, 35, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle Finanzpolitik in Bremen.
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. Länderfinanzausgleich 2005: Kritische Bewertung des „Prämienmodells“. Wirtschaftsdienst 86, 651–659 (2006). https://doi.org/10.1007/s10273-006-0574-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10273-006-0574-0