Vor dem Bundesverfassungsgericht wird gegenwärtig der Normenkontrollantrag Berlins auf Feststellung einer „extremen Haushaltsnotlage“ und Zahlung von Sonder-Bundesergänzungszuweisungen des Bundes verhandelt. Entsprechende Klagen des Saarlandes und Bremens sind eingereicht. Verhandelt werden in Karlsruhe Grundfragen unserer föderalen Staatsordnung. Nach welchen Kriterien werden extreme Haushaltsnotlagen festgestellt? Wie ist der Tatbestand der Hilfeleistungspflicht unter den heutigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu bewerten, die eine Folge der Schieflagen in der bundesstaatlichen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung sind? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Art und den Umfang der Sanierungshilfe sowie den möglichen Eigenbeitrag des Haushaltsnotlagenlandes?
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Prof. Dr. Rudolf Wendt, 60, ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken;
Wolfgang Förster, 46, Dipl.-Volkswirt, ist Referatsleiter im Ministerium der Finanzen des Saarlandes.
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Wendt, R., Förster, W. Haushaltsnotlagen im Bundesstaat. Wirtschaftsdienst 86, 299–308 (2006). https://doi.org/10.1007/s10273-006-0515-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10273-006-0515-y