Im Hartz IV-Gesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde unter anderem geregelt, welche Wohnraumstandards für Hartz IV-Empfänger angemessen seien. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes kam es zu einer kontroversen Diskussion darüber, ob und in welchem Umfang Zahlungsempfänger auf Druck der Behörden umziehen müssen. Wie hat sich die Haltung der Behörden im ersten Geltungsjahr entwickelt? Ist es in einem erheblichen Umfang zu erzwungenen Umzügen gekommen?
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Prof. Dr. Johann Eekhoff, 64, Staatssekretär a.D., ist Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft (INWO) an der Universität zu Köln;., Prof. Dr. Klaus Mackscheidt, 70, ist Direktor des INWO.. Auswirkungen von Hartz IV auf die Mobilität und Wohnungsversorgung der Mieter. Wirtschaftsdienst 86, 236–243 (2006). https://doi.org/10.1007/s10273-006-0501-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10273-006-0501-4