Die Allgemeinanästhesie spielt im modernen Rettungsdienst eine zentrale Rolle, im eigenen Bereich werden Narkosen bei 5–10% der Notarzteinsätze eingeleitet. Aufgrund verschiedener Störungen einer oder mehrerer Vitalfunktionen, des Bewußtseins (z.B. beim Schädelhirntrauma, bei Vergiftungen), der Atmung (z.B. beim Thoraxtrauma) sowie des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. beim kardialen Lungenödem, beim schweren Volumenmangelschock) kann eine Beatmung indiziert sein (Tabelle 1). Die Beatmung erfordert in aller Regel die endotracheale Intubation, die wiederum eine Narkoseeinleitung und -aufrechterhaltung voraussetzt. Nur in Extremfällen wie der kardiopulmonalen Reanimation oder bei tiefster Bewußtlosigkeit z.B. bei intrakranieller Blutung kann die Intubation ohne Medikamente erfolgen, in der Regel ist dann aber nach Stabilisierung der Vitalfunktionen eine Narkose erforderlich.
Andererseits sind Narkosen ohne Intubation und Beatmung des Patienten präklinisch aufgrund des besonderen Gefährdungsprofils (nicht gewährleistete Nüchternheit etc.) nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar. Daher erfordert die präklinische Narkose eine Intubation, wobei der Notarzt nicht in der Erleichterung über die geglückte Intubation den Blick für weitere Gefährdungspunkte verlieren darf (Tabelle 2). Die Narkoseausleitung erfolgt in aller Regel erst nach Beseitigung der vital bedrohlichen Störungen in der Klinik.
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Maier, B. Notfallnarkose. Notfall 2, 313–322 (1999). https://doi.org/10.1007/s100490050151
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DOI: https://doi.org/10.1007/s100490050151