Schmerz führt den Patienten am häufigsten zum Arzt. Allein deshalb stellt die
▸ Schmerzbekämpfung – möglichst nach Diagnostik der zugrundeliegenden Störung – eine ärztliche Basismaßnahme dar. Diese zentrale Stellung der Schmerztherapie gilt notfallmedizinisch in der präklinischen Versorgung wie in der Notaufnahme um so mehr: Bei einer akuten Erkrankung kann Schmerztherapie eine lindernde, vielleicht die einzige erforderliche ärztliche Maßnahme sein; beim Notfall (Störung von Vitalfunktion) ist Schmerz nicht nur lästig, er kann durch Erhöhung des Sympathikotonus die kardiopulmonalen Reserven des Patienten überfordern. Umgekehrt kann die Reduktion des Sympathikotonus durch Analgesie und Sedierung den Patienten rekompensieren, sie kann aber auch einen unter Sympathikotonus eben noch kompensierten Kreislaufzustand entgleisen lassen. Zudem ist die Diagnostik in der Präklinik nie vollständig. Dadurch birgt präklinische Analgesie und/oder Sedierung auch die Gefahr, wesentliche Symptome bei der definitiven klinischen Diagnostik zu verschleiern, eventuell apparativen Mehraufwand zu provozieren.
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Maier, B. Analgesie und Sedierung . Notfall & Rettungsmedizin 1, 49–63 (1998). https://doi.org/10.1007/s100490050024
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DOI: https://doi.org/10.1007/s100490050024