Zusammenfassung
Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind bedeutende Orte für das Erkennen und die Intervention bei Gewalt in Paarbeziehungen. Ärzte, Notfallsanitäter/-assistenten und Pflegekräfte am Einsatzort oder in Rettungsstellen gehören zu den ersten und mitunter einzigen Personen, die professionelle Unterstützung anbieten und weitere Hilfe vermitteln können. Grundlegende Voraussetzungen für das Erkennen der häuslichen Gewalt stellen u. a. Kenntnisse über die Epidemiologie, die Risikofaktoren und allem voran die Formen der häuslichen Gewalt dar. Eine frühzeitige Erkennung kann wesentlich dazu beitragen, das Risiko weiterer Gewalt und langfristiger gesundheitlicher Schädigungen zu verhindern, von dem v. a. Frauen und Kinder betroffen sind. Fachkompetenz und Handlungssicherheit aufseiten der Fachkräfte in der Notfallversorgung sind somit häufig entscheidend dafür, ob Präventions- und Interventionschancen realisiert werden.
Abstract
Healthcare facilities are important places for identifying and intervening in cases of violence in couple relationships. Physicians, emergency paramedics/assistants and nursing personnel are among the first at the scene or in rescue centers and sometimes the only people who can provide professional support and arrange further assistance. Basic prerequisites for identifying domestic violence include knowledge of the epidemiology, risk factors and above all, the forms of domestic violence. An early recognition can make a significant contribution to preventing the risk of further violence and long-term damage to health, which particularly affects women and children. Professional competence and confidence in action on the part of emergency healthcare professionals are therefore often decisive in determining whether opportunities for prevention and intervention can be implemented.
This is a preview of subscription content, access via your institution.









Literatur
Hornberg C, Schröttle M, Bohne S et al (2008) Gesundheitliche Folgen von Gewalt. Robert Koch Institut. Gesundheitsberichterstattung, Bd. 42, S 29
KIK – Häusliche Gewalt – Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. Rad der Gewalt, in: fhf-stormarn.de. https://www.fhf-stormarn.de/kik-koordination/kik-häusliche-gewalt. Zugegriffen: 31. Mai 2020
Bundeskriminalamt (2018) Partnerschaftsgewalt, Kriminalistische Auswertung, S 2–4
Krug EG, Dahlberg LL, Mercy JA et al (2002) World report on violence and health. Weltgesundheitsorganisation, Genf
Frauen informieren Frauen – FiF e. V. (2018) Wege aus der Gewalt in Partnerschaft und Familie, 14. Aufl. Frauen informieren Frauen – FiF e. V., Kassel, S 13–15
Walker LE (1979) The battered woman. Harper & Row, New York
Grassberger M, Türk E, Yen K (2013) Klinisch-forensische Medizin: Interdisziplinärer Praxisleitfaden für Ärzte, Pflegekräfte, Juristen und Betreuer von Gewaltopfern. Springer, Wien, S 228–242
S.I.G.N.A.L.-Intervention im Gesundheitsbereich gegen Gewalt an Frauen e. V. (2004) Häusliche Gewalt gegen Frauen: gesundheitliche Versorgung. Das S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm. Handbuch für die Praxis, Wissenschaftlicher Bericht. Berlin (Gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin)
Tsokos M, Etzold S (2015) Diagnostische Kriterien der Hautverletzungen bei Kindesmisshandlung. Notfall Rettungsmed 18:8–16
Madea B (2015) Rechtsmedizin. Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung, 3. Aufl. Springer, Berlin Heidelberg, S 210–245
Penning R et al (2006) Rechtsmedizin Systematisch, 2. Aufl. UNI-MED, Bremen
Kavemann B, Kreyssig U (2006) Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. VS, Wiesbaden
Müller U, Schröttle M (2004) Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Pence E, Paymar M (1983) Education groups for men who batter. The Duluth Model. New York: Springer.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Ethics declarations
Interessenkonflikt
Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.
Autoren
J. Glas: A. Finanzielle Interessen: J. Glas gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: angestellte Rechtsmedizinerin (Assistenzärztin in Weiterbildung), Gewaltschutzambulanz der Charité, Berlin | Mitgliedschaften: Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner e. V.. S.S. Etzold: A. Finanzielle Interessen: S.S. Etzold gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: stellvertretende ärztliche Leiterin, Gewaltschutzambulanz der Charité, Universitätsmedizin Berlin | Mitgliedschaft: DGRM. M. Tsokos: A. Finanzielle Interessen: M. Tsokos gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Direktor, Institut für Rechtsmedizin der Charité, ärztlicher Leiter der Gewaltschutzambulanz, Charité | Mitgliedschaft: Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin.
Wissenschaftliche Leitung
Die vollständige Erklärung zum Interessenkonflikt der Wissenschaftlichen Leitung finden Sie am Kurs der zertifizierten Fortbildung auf www.springermedizin.de/cme.
Der Verlag
erklärt, dass für die Publikation dieser CME-Fortbildung keine Sponsorengelder an den Verlag fließen.
Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Additional information
Wissenschaftliche Leitung
J. Breckwoldt, Zürich
M. Christ, Luzern
G. Matthes, Berlin
G. Rücker, Rostock
R. Somasundaram, Berlin
U. Zeymer, Ludwigshafen
Zu diesem Artikel gibt es einen weiteren Teil: „Häusliche Gewalt – fachgerechtes Handeln in der Notfallmedizin“ https://doi.org/10.1007/s10049-020-00782-9.
Den Beitrag finden Sie auf www.springermedizin.de. Bitte geben Sie dort den Beitragstitel in die Suche ein.
CME-Fragebogen
CME-Fragebogen
Wie viele Frauen in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren erlebten laut einer repräsentativen Studie mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner?
83 %
50 %
36 %
25 %
Bedauerliche Einzelschicksale
Der Kreislauf der Gewalt besteht aus mehreren Phasen. In welcher dieser Phasen sind die betroffenen Männer/Frauen in der Regel für eine entsprechende Intervention zugänglich, die diesen Kreislauf durchbrechen kann?
1. Phase: Spannungsaufbau
2. Phase: Misshandlung/Eskalation
3. Phase: Reue und Zuwendung
4. Phase: Abschieben der Verantwortung
Die Betroffenen sind in der Regel jederzeit für eine entsprechende Intervention zugänglich.
Eine 36-jährige Lehrerin stellt sich mit einem Unterarmbruch an einem Mittwoch um 17:30 Uhr in der Rettungsstelle vor. Der begleitende Partner nennt einen Treppensturz als Ursache und schildert für seine Frau detailliert den Unfallhergang. Er möchte bei den Untersuchungen anwesend bleiben. Was spricht dafür, die Patientin unter vier Augen auf häusliche Gewalt anzusprechen?
Lebensalter und Bildungsstand
Verhalten des Partners
Verletzung und angegebene Ursache
Wochentag und Uhrzeit
Nichts
Eine 36-jährige Lehrerin stellt sich zum wiederholten Male mit multiplen Hämatomen und Prellungen bei Ihnen vor und berichtet, dass diese infolge eines körperlichen Übergriffs durch ihren Ehemann, einen Professor für Literaturwissenschaften, entstanden seien. Eine Strafanzeige wolle sie vorerst nicht erstatten. Im Rahmen der Anamnese erfahren Sie, dass das Ehepaar gemeinsam mit dem 2‑jährigen Sohn und der 5‑jährigen Tochter in einem Einfamilienhaus wohnt. Welche Maßnahme sollten Sie neben der Versorgung und Dokumentation der Verletzungsbefunde durchführen?
Zum Schutz der Patientin vor weiteren Übergriffen rufen Sie umgehend die Polizei.
Aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls erstatten Sie nach der Kenntniserlangung der häuslichen Gewalt eine Meldung an das zuständige Jugendamt.
Da häusliche Gewalt nur in sozial schwachen Familien auftritt, halten Sie Schilderungen der Patientin für unglaubwürdig und kontaktieren ihren Ehemann.
Sie ergreifen keine weiteren Maßnahmen, da die Verletzungen nicht lebensgefährlich sind.
Bei fehlenden Risikofaktoren für das Vorliegen von häuslicher Gewalt haben Sie den Verdacht, dass sich die Patientin ihre Verletzungen selbst beigebracht hat, und ordnen ein psychiatrisches Konsil an.
Eine 42-jährige Sozialarbeiterin kommt in Begleitung ihres Lebensgefährten in die Rettungsstelle. Durch den Lebensgefährten wird ein Treppensturz etwa 90 min zuvor angegeben. Welche der Verletzungen kann hinweisend auf das Vorliegen einer häuslichen Gewalt sein und sollte mit der Patientin unter vier Augen besprochen werden?
Ein geschlossener Unterarmbruch rechts.
Ein flächenhaftes blau-violettes Hämatom am Gesäß.
Eine leicht blutende Quetsch-Riss-Wunde im Bereich des hohen Scheitels.
Eine großflächige, scharf begrenzte Hautrötung am Rücken, in der sich mit klarer Flüssigkeit gefüllte Hautblasen aufzeigen.
Abschürfungen an beiden Knien.
Welche der folgenden Verletzungen gilt als scharfe Gewalt?
Verletzungen durch Faustschläge und Fußtritte
Verletzungen durch einen Hammer
Verletzungen durch einen Baseballschläger
Verletzungen durch eine Fahrradkette
Verletzungen durch ein Messer
Welche Aussage bezüglich des resultierenden Befundes einer scharfen Gewalteinwirkung ist richtig?
Ein Stichkanal ist maximal so lang wie die Klinge des Tatwerkzeugs.
Bei der Bewegung eines Messers in der Wunde können sich schwalbenschwanzartige Wunden bilden.
Stichwunden zeigen im Gegensatz zu Schnittwunden in der Wundtiefe Gewebsbrücken.
Schnittwunden haben geschürfte Wundränder.
Die Begriffe Schnitt- und Stichwunden können stets synonym verwendet werden.
Ein 45-jähriger Mann gibt an, wenige Stunden zuvor durch seinen Partner gewürgt und mit einem Kabel geschlagen worden zu sein. Welche Aussage im Hinblick auf die beschriebenen Gewaltformen ist zutreffend?
Strangförmige und z. T. auch doppelkonturierte Hautrötungen infolge der Gewalt gegen den Hals sind zu erwarten.
Schlaufenartig angeordnete Hautunterblutungen mit einer deutlich erkennbaren Doppelkontur (Doppelstriemen) stützen die Angabe des Mannes, mit einem Kabel geschlagen worden zu sein.
Infolge der Gewalteinwirkung gegen den Hals müssen Hämatome (Würgemale) vorhanden sein.
Unabhängig von der Intensität des Würgens entstehen stets Punktblutungen aufgrund der venösen Stauung.
Lange Hautwunden mit glatten Wundrändern sind charakteristische Befunde infolge von Schlägen mit einem Kabel.
Bei einem jungen Mann finden Sie an mehreren Körperstellen streifige Hautunterblutungen, die jeweils als Doppelstriemen angeordnet sind mit zentraler Abblassung. An welchen Verletzungsmechanismus denken Sie?
Mehrfacher Sturz auf einen Betonboden
Fingernagelkratzspuren
Boxverletzung
Stockschläge
Blutvergiftung
Was gilt nicht als Risikofaktor für Männer/Frauen, Gewalt in einer Partnerschaft zu erleiden?
Alkohol- und Drogenkonsum
Erwerbslosigkeit
Miterleben von häuslicher Gewalt in der Kindheit
Niedriger Bildungsstand
Tätigkeit in einem Lehrberuf
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Glas, J., Tsokos, M. & Etzold, S.S. Häusliche Gewalt – von der Entstehung zum klinischen Bild. Notfall Rettungsmed 24, 173–183 (2021). https://doi.org/10.1007/s10049-020-00783-8
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10049-020-00783-8
Schlüsselwörter
- Rettungsstellen
- Klinische Rechtsmedizin
- Gesundheitsversorgung
- Prävention
- Intervention
Keywords
- Emergency medical services
- Clinical forensic medicine
- Health care
- Prevention
- Intervention