Zusammenfassung
Die Klassifizierung der Einsatzentscheidung des Leitstellenmitarbeiters im Hinblick auf die erforderliche Abgrenzung der bemessungsrelevanten Notfälle ist besonders für die Überprüfung der Einhaltung der rettungsdienstgesetzlichenAufgabenerfüllung sowie für die Ermittlung der erforderlichen Vorhaltekapazität an Notfallrettungsmitteln des Rettungsdienstes von zentraler Bedeutung, da mit erhöhter Häufigkeit der Klassifizierung der Einsatzentscheidung als Notfall auch die statistische Wahrscheinlichkeit für den kritischen Risikofall überproportional steigt.Dies hat zur Folge, dass eine zusätzliche Vorhaltung von Notfallrettungsmitteln zur Gewährleistung eines zuvor festgelegten Sicherheitsniveaus gefordert werden muss. Da der Leitstellenmitarbeiter aufgrund des Meldebildes seine Einsatzentscheidung trifft, ist der Informationsgehalt im Meldebild von grundlegender Bedeutung für eine schnelle und sachgerechte Hilfeentscheidung. In Übereinstimmung mit den rettungsdienstgesetzlichen Vorgaben zum Gegenstand der Notfallversorgung und der daraus resultierenden Anordnung der Sonderrechte gemäß § 35 StVO sowie der Zeichensetzung gemäß § 38 StVO,wenn höchste Eile geboten ist, ist für Analyse- und Dimensionierungszwecke rückbezogen das Meldebild des Leitstellenmitarbeiters einer von 2 bemessungsrelevanten Einsatzklassen (Notfall: Anfahrt mit Sonderrechten oder Krankentransport: Anfahrt ohne Sonderrechte) zuzuordnen.
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H.Behrendt FORPLAN DR.SCHMIEDEL GmbH, Heerstraße 137a, 53111 Bonn, E-Mail: forplan@forplan.de
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Schmiedel, R., Behrendt, H. Klassifizierung der Einsatzentscheidung und die Wirkungen auf die Notfallvorhaltung. Notfall & Rettungsmedizin 5, 588–591 (2002). https://doi.org/10.1007/s10049-002-0515-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10049-002-0515-4