Der Rehabilitationsauftrag der Unfallversicherungsträger ist umfassend. Er ist auf die Wiederherstellung und Erhaltung der körperlichen, beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit ausgerichtet und muss auch die individuelle Krankheitsbewältigung fördern. Dieser Rehabilitationsauftrag folgt der abgelösten Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers und korrespondiert mit den Ansprüchen der Versicherten. Die Rehabilitation sollte immer bedarfsgerecht, effektiv und effizient sein.

Einen sehr wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Rehabilitation bei lungenerkrankten Patienten leistet der Abschlussbericht von Frau Dr. Ochmann zum Forschungsprojekt „Evaluation der stationären Rehabilitation von Atemwegs- und Lungenerkrankungen in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken Falkenstein und Bad Reichenhall“. Ihre Arbeit beschäftigt sich mit kurz-, mittel- und langfristigen Effekten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei Patienten mit unterschiedlichen, die Atemwege betreffenden Berufskrankheiten. Sie zeigt, wie Menschen länger leistungsfähig bleiben können, und zwar sowohl hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit als auch im Hinblick auf ihr häusliches Umfeld, und sie ist ein wichtiger Beitrag zum Thema „Reintegration in das Arbeitsleben“. Mit diesen Worten von Bayerns Arbeitsstaatssekretär Markus Sackmann wurde Frau Dr. Ochmann im Jahr 2012 der Franz-Koelsch-Preis der bayerischen Staatsregierung verliehen. Das ausgezeichnete Forschungsprojekt lief über mehrere Jahre, es wurde durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung finanziert und gefördert, wesentlich beteiligt waren die Kliniken für Berufskrankheiten Falkenstein und Bad Reichenhall, die Unfallversicherungsträger und die Versicherten. Ein recht herzlicher Dank darf Ihnen allen ausgesprochen werden.

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts bestätigen die Richtung, die die Unfallversicherungsträger in der Rehabilitation eingeschlagen haben. Es werden aber auch Fragestellungen aufgeworfen, für die wir vielleicht noch nicht die richtigen Antworten haben. Bei vielen älteren, lungenerkrankten Patienten geht die Erkrankung mit vielfältigen Ängsten und Sorgen einher; es entwickeln sich Depressionen, und es kommt zur Vereinsamung. Gleichzeitig werden mit der älter werdenden Bevölkerung auch unsere Versicherten immer älter.

  • Sind wir hierauf bereits adäquat eingestellt?

  • Brauchen wir weitere, ergänzende Rehabilitationsansätze?

  • Kümmern wir uns tatsächlich entsprechend unserer gesetzlich definierten Bringschuld ausreichend um Patienten, die Probleme haben, ihre eigenen Ansprüche zu formulieren?

Jedem von uns ist bekannt: Nur mit ständigen Verbesserungen genügen wir unseren eigenen Zielen.

Theodor Bülhoff