_ Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) schreibt vor, dass Krankenkassen innerhalb von drei Tagen nach einer stationären Therapie mit Cannabisarzneimitteln eine Weiterverordnung im ambulanten Bereich bearbeiten müssen — geschieht dies nicht, sind sie zur Kostenübernahme verpflichtet. „Das ist eine wesentliche Erleichterung für Arzt und Patient“, sagte Professor Joachim Nadstawek, Facharzt für Anästhesiologie am Schmerzzentrum der Jankerklinik in Bonn und Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), auf einem von Tilray unterstützten Symposium anlässlich des Deutschen Schmerzkongresses in Mannheim. Außerdem erleichtere das Gesetz die Änderung von Dosierungen und den Wechsel zwischen unterschiedlichen Cannabisextrakten beziehungsweise Blüten ohne erneut einen Antrag stellen zu müssen.

Inzwischen liegen einige internationale Empfehlungen zur Therapie mit Cannabinoiden vor. So veröffentlichte die kanadische Schmerzgesellschaft 2017 ein Konsensus-Statement zur Therapie chronischer neuropathischer Schmerzen [Mu A et al. Can Fam Physician 2017;63:844-52]. „In diesem Statement werden medizinische Cannabinoide an dritter Stelle genannt“, erklärte Professor Roman Rolke, Direktor der Klinik für Palliativmedizin an der Uniklinik Aachen. Und die Europäische Schmerzföderation (EFIC) publizierte 2018 ein Positionspapier zum Einsatz von Cannabinoiden bei chronischen Schmerzen [Häuser W et al. Eur J Pain 2018;22:1547-64]. Die Menge und Qualität der Evidenz lege den Schluss nahe, dass „medizinisches Cannabis für chronische neuropathische Schmerzen sinnvoll eingesetzt werden kann“, fasste Rolke zusammen. „Für alle anderen chronischen Schmerzentitäten wie Tumorschmerz oder nicht neuropathischer Nichttumorschmerz sollte medizinisches Cannabis laut EFIC als individueller Heilversuch angesehen werden.“

Patienten mit chronischen neuropathischen Schmerzen behandelt Dr. Marc Seibolt, Facharzt für Anästhesiologie und Spezielle Schmerztherapie am Algesiologikum München, in erster Linie mit Cannabis-Vollspektrumextrakten mit einem ausgewogenen Verhältnis von Tetrahydrocannabinol (THC) zu Cannabidiol (CBD) oder mit Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von circa 25 % und einem CBD-Gehalt unter 1 % — beispielsweise von Tilray. „Im Allgemeinen sind Vollspektrumextrakte sehr gut verträglich. Außerdem lassen sich mit einer niedrigen Eindosierung Nebenwirkungen wie Schwindel und Müdigkeit deutlich reduzieren“, resümierte Seibolt.