_ Die Gesundheitsweisen legen in ihrem aktuellen Gutachten mehrere Ansätze für eine bedarfsgerechte Versorgung von Rückenschmerzen vor, die die Patienten weder über- noch unterversorgt zurücklässt und sie vor allem lange fit hält:
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Bessere Information: Ärzte sollten Patienten verpflichtend darüber aufklären, dass bei unspezifischen Rückenschmerzen vor allem Bewegung wichtig und eine radiologische Diagnostik meist nicht zielführend ist.
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Red flags als Maßgabe: Vor allem eine frühe Bildgebung nur bei entsprechenden Warnsignalen wie Lähmungen
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Direktzugang der Patienten zur Physiotherapie sowie Einsatz von Blankoverordnungen (d.h. der Therapeut bestimmt die Anzahl der Sitzungen)
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Sprechende Medizin stärken: Das könne über Verträge für eine besondere Versorgung nach Paragraf 140a SGB V geschehen. Über die Verträge sollte auch eine ambulante multimodale Schmerztherapie evaluiert werden.
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Wirbelsäulen-Operationen in die Zweitmeinungs-Richtlinie des GBA aufnehmen, da es aktuell eine Fehlversorgung gebe.
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Verpflichtendes Melderegister und Begründung für Wirbelsäulen-Operationen, etwa an das Deutsche Wirbelsäulenregister.
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reh Mehr Aufklärung statt Bildgebung gefordert. Schmerzmed. 34, 6 (2018). https://doi.org/10.1007/s00940-018-0874-7
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