_ Weil er einen unheilbar kranken Mann im Endstadium der Demenz immer weiter künstlich am Leben erhielt, soll ein Arzt dem Sohn Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht München sprach dem Sohn als Alleinerben 40.000 € zu (Az.: 1 U 454/17). Dieser hatte Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 € und Schadenersatz für Behandlungskosten in Höhe von gut 50.000 € geltend gemacht. Der Arzt habe seinen todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dem Betreuer am Leben erhalten. Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden seines Vaters nur verlängert. Die Verwendung einer Sonde sah er daher als rechtswidrigen körperlichen Eingriff an.