_ Rückenschmerzen haben sich zu einer Volkskrankheit entwickelt, die bei Erwerbstätigen in allen Altersgruppen zu zahlreichen Fehltagen führen. Um die nahtlose Versorgung chronisch kranker Patienten zu gewährleisten und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, ist es wichtig, das Niedergelassene und Kliniker Hand in Hand arbeiten. In ländlichen Regionen sind qualifizierte Schmerztherapeuten noch immer rar, weshalb der Hausarzt meistens der erste Ansprechpartner ist, erläuterte Dr. Martina Bida, hausärztlich tätige Internistin und Inhaberin einer Landarztpraxis in Lebus (Brandenburg). „Häufig kommen Patienten mit starken Beschwerden zu mir in die Praxis, die entweder durch Selbstmedikation oder von anderen Ärzten erfolglos mit NSAR vorbehandelt sind“, so ihre Erfahrung. Doch diese Substanzen besitzen ein hohes Neben- und Wechselwirkungsrisiko, insbesondere bei Patienten mit Polymorbidität oder Polypharmazie. Bida setzt daher bei chronischem Rückenschmerz bevorzugt Opioide wie Tapentadol in Retardform (Palexia®retard) ein, das sich durch eine gute Schmerzlinderung auszeichnet. Die gastrointestinale Verträglichkeit ist ihrer Erfahrung nach besser als bei anderen Opioiden. Vorteilhaft für Patienten mit Polypharmazie ist, dass bei der Verstoffwechslung von Tapentadol keine aktiven Metaboliten entstehen, der Wirkstoff besitzt daher ein günstigeres Wechselwirkungprofil als andere Analgetika. Als Vorteil sieht Bida auch den dualen Wirkmechanismus: Neben der Wirkung an μ-Opioidrezeptoren agiert Tapentadol auch als Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer und stärkt dadurch die körpereigene Schmerzhemmung.

Für Patienten, die in einer Klinik oder Schmerzambulanz erfolgreich auf Tapentadol eingestellt wurden, ist die Weiterverordnung durch den Hausarzt wünschenswert. Im Falle von Tapentadol ist die vom SGB V geforderte wirtschaftliche Nachverordnung durch zahlreiche Rabattverträge gewährleistet, erläuterte Johannes Krings, Grünenthal GmbH, Aachen. Laut Dr. Thomas Hofmann, Leiter der Schmerzambulanz des Klinikums Westfalen in Dortmund, ist es jedoch sehr wichtig, dass die erzielten Therapieerfolge gut dokumentiert werden und dass sich im Entlassungsbrief eine klare rationale Begründung für den Einsatz von Tapentadol findet. Gegebenenfalls sollte auch aufgeführt werden, dass andere Optionen nicht zum Therapieerfolg geführt haben. „Und der Entlassbrief sollte zeitnah versendet werden“, betonte Hofmann.

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Viele Patienten behandeln ihre Rückenleiden selbst mit NSAR — oft erfolglos.

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