FormalPara Leserbrief zu

Netzer FJ (2019) Cyanoacrylatkleber im Leitvenensystem. Komplikation nach der Embolisation von Stammvenen. Gefässchirurgie. 24:572–576. https://doi.org/10.1007/s00772-019-00567-6

Erwiderung: Netzer FJ (2020) Langfristige Folgen akzidentieller Instillation von Cyanoacrylat-Kleber ins subfasziale Venensystem. Gefässchirurgie. https://doi.org/10.1007/s00772-019-00603-5

Sehr geehrter Kollege Netzer,

auch für eine Fallbeschreibung erwarte ich als Leser einer Fachzeitschrift ein gewisses Maß an Sachlichkeit. Die Einleitung und die Methodenbeschreibung sind präzise und zutreffend. Die Einzelfallvorstellung – eigentlich werden zwei angekündigt – hält dann jedoch kaum fundierten und ernsthaften Diskussionen stand. Sie können Ihre Vermutungen zur vermeintlichen Cyanoacrylatverklebung weder durch Behandlungsunterlagen untermauern noch haben Sie einen histologischen Beweis durch eine Materialentnahme erzwungen. Alle diagnostischen und operativen Zusatzinformationen, die Sie erhofft haben, waren wenig aussagekräftig. Dass keine Behandlungsprotokolle vorlagen oder keine Einwilligung zur Einsichtnahme gegeben wurde, rechtfertigt keinesfalls die unbewiesene Aussage, dass es sich hier um einen nicht orthotop liegenden Klebstoff handelt. Die Anamnese und Epikrise dieses Falles lassen aufhorchen.

In diesem Zweifelsfall haben Sie sich gegen den Angeklagten entschieden.

Warum eigentlich?