Dem Universitätsrat obliegen, neben weitreichenden Aufsichts- und Steuerungskompetenzen, auch maßgebliche Zuständigkeiten betreffend Wahl und Abberufung von Rektor und Vizerektoren. Eingedenk dieser Einflussmöglichkeiten auf die Ausrichtung universitärer Tätigkeiten, ist auch die Frage nach Möglichkeiten und Dauer der Funktionsausübung der einzelnen Universitätsratsmitglieder von Belang. Ein Umstand, auf den der Gesetzgeber, hinsichtlich der Frage nach einer Aneinanderreihung von Amtsausübungen an verschiedenen Universitäten, nicht Bedacht nimmt.
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Novak, M. Zur Bestellbarkeit von Universitätsratsmitgliedern bei Universitätswechsel. Zeitschrift für Hochschulrecht 11, 153–154 (2012). https://doi.org/10.1007/s00741-012-0056-x
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