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Eckpunkte des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2009 (Teil 1)

  • Aufsätze
  • Published:
Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr

Abstract

In Abkehr von ihrer Einrichtung als auf demokratischer Partizipation basie- render Bundesdienststellen, nach UOG, wurden die staatlichen Universitäten ab dem UOG 1993 zunehmend in Richtung eigenverantwortlicher "Bildungsbetriebe" umge- baut. Diese auf Deregulierung und Dezentralisierung universitärer Handlungspara- meter abstellende Entwicklung fand ihren vorläufigen Höhepunkt in der Umwandlung der Universitäten in vollrechtsfähige juristische Personen, durch das UG (2002). Die aufrechte Funktion des Staates als Erhalter und insb Financier der Universitäten hat zu einem auf universitäre Leistung und Verantwortung gegründeten Beziehungs- system zwischen Staat, Gesellschaft und Universitäten geführt, das auch mit Rechts- unsicherheiten und Friktionen behaftet ist. Der bisher letzte Schritt in Richtung des intendierten umfassenden "Kulturwandels" der Universitäten wurde mit dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 getan, das eine umfassende Novellierung der bisher geltenden Rechtslage beinhaltet.

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