Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche rechtlichen Grenzen für die über Internetportale erfolgende Verbreitung von Kritik an Hochschuldozenten bestehen. Dabei wird das Portal meinprof.de in den Blick genommen, auf dem Studierende ihre Dozenten und deren Veranstaltungen bewerten und kommentieren können. Überprüft wird die Zulässigkeit der Verbreitung der Kritik und Kommentare am Maßstab des deutschen und europäischen Rechts. Der Beitrag konzentriert sich zwar auf den deutschen Rechtskreis, die behandelte Frage ist wegen des Bestehens des vergleichbaren Portals meinprof.at und der Aknnüpfungen an internationales Recht aber von generellem Interesse. Die rechtliche Beurteilung solcher Plattformen hängt davon ab, welche Bedeutung man den Persönlichkeitsrechten im Verhältnis zur Meinungsfreiheit beimisst. Die Verfasserin plädiert dafür, den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu stärken.
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Neumann, S. Meinprof.de – Portal zur Ausübung des "vornehmensten Menschenrechts"?. Zeitschrift für Hochschulrecht 8, 139–148 (2009). https://doi.org/10.1007/s00741-009-0233-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00741-009-0233-8