Abstract
In Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten ist immer wieder von so genannten "Selbstplagiaten" die Rede, womit die Wiederverwertung eigener Arbeiten ohne Hinweis auf die Originalarbeit gemeint ist. Der folgende Beitrag beleuchtet das Thema des "Selbstplagiats" unter dem Blickwinkel des Universitätsgesetzes 2002 sowie der einschlägigen Standards zur Sicherung der "guten wissenschaftlichen Praxis". Dabei wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen überhaupt von einem "Selbstplagiat" gesprochen werden kann und ob dieses rechtlich pönalisiert ist.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Gamper, A. Das so genannte "Selbstplagiat" im Lichte des § 103 UG 2002 sowie der "guten wissenschaftlichen Praxis". Zeitschrift für Hochschulrecht 8, 2–10 (2009). https://doi.org/10.1007/s00741-008-0204-5
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00741-008-0204-5
Deskriptoren
- Dokumentationspflicht
- Eigenständigkeit
- Fehlverhalten, wissenschaftliches
- Geistesgut
- Habilitation
- Methode
- Originalität
- Plagiat
- Praxis, gute wissenschaftliche
- Selbstplagiat
- Veröffentlichung
- Verwertungsverbot
- Wissenschaftsfreiheit
- Zitieren
- MRK: Art 10
- StGG: Art 17
- UG 2002: §§ 80 Abs 2, 81 Abs 4, 83 Abs 3, 85, 86, 103 Abs 2, 103 Abs 3, 106
- UOG 1993: § 28 Abs 4
- UrheberrechtsG: § 1 Abs 1