Abstract
Durch das UG 2002 wurde der Bereich der Personalrekrutierung an Universitäten in die autonome Aufgabenbesorgung der Universitätsorgane übertragen. Von diesem neuen Regelungsregime sind auch UniversitätsprofessorInnen erfasst. In diesem Zusammenhang besteht jedoch eine Fülle von Fragen – insbesondere jene, in welchem Umfang im Auswahlverfahren entsprechende Rechtsschutzperspektiven für übergangene bzw nicht berücksichtigte BewerberInnen bestehen. Dieser Fragestellung soll im folgenden Beitrag im Anschluss an die Darstellung des Berufungsverfahrens gem §§ 98 f UG 2002 nachgegangen werden.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Hauser, W. Professorenberufung gemäß UG 2002. Zeitschrift für Hochschulrecht 6, 120–126 (2007). https://doi.org/10.1007/s00741-007-0139-2
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00741-007-0139-2