Zusammenfassung
Die jüngste Novelle der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung, die am 19. März 2012 in Kraft getreten ist, brachte eine Beweislastumkehr bei der Einstufung von beruflich strahlenexponierten Personen. Bisher erfolgte eine Einstufung in die höher exponierte und mittels jährlicher Strahlenschutzuntersuchung enger überwachte Kategorie A, wenn auch nur die theoretische Möglichkeit zu einer Exposition von mehr als 6 mSv jährlich bestand - somit musste die Unterschreitung der 6 mSv-Schwelle extra bewiesen werden.
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Pärtan, G. Aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten im Strahlenschutz. Wien klin Mag 15, 6–9 (2012). https://doi.org/10.1007/s00740-012-0063-6
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