Das Naturgefahrenpotential steigt, und damit auch die Bedeutung jener Bemühungen, die auf einen wirksamen Schutz vor Naturgefahren abzielen. In der jüngeren Vergangenheit werden verstärkt Frühwarn- und Messsysteme als eine Strategie zum Schutz vor Naturgefahren eingesetzt. Die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind vielfältig; einzelne davon versucht der vorliegende Beitrag anzusprechen. Da die Kompetenz zur Gefahrenprävention und Gefahrenbekämpfung auf mehrere Kompetenzträger aufgeteilt ist, stellt sich die Frage nach Möglichkeiten einer Kooperation in Bezug auf Errichtung, Betrieb und Finanzierung derartiger Systeme. Des Weiteren werden allfällige Bewilligungspflichten geprüft. Nicht zuletzt werden einzelne zivilrechtliche, insbesondere haftungsrechtliche Aspekte aufgegriffen, wobei sich Besonderheiten aufgrund des "Prototypen-Charakters" dieser Systeme ergeben.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding authors
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Hattenberger, D., Wöllik, A. (Naturgefahren-)Mess- und Frühwarnsysteme: Einzelne rechtliche Aspekte. Baurechtliche Blätter 11, 89–101 (2008). https://doi.org/10.1007/s00738-008-0395-1
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00738-008-0395-1
Schlagworte
- Frühwarnsysteme
- Messsysteme
- Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
- Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
- Allgemeine Raumplanung und Naturgefahren
- Katastrophenhilfe
- Kooperation zwischen den Kompetenzträgern
- Schutz- und Regulierungsbauten
- Anlage
- Bauten
- Bauliche Anlage
- Werkvertrag
- Warnpflicht
- Gewährleistung
- Prototyp
- Schadenersatz
- Produkthaftung