Abstract
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit dem berühmten "Lentia"- Urteil Ende 1993 die österreichische Rundfunkrechtslage als konventionswidrig qualifiziert. Die Öffnung des Rundfunkmonopols erfolgte daraufhin nur zögerlich und war zudem durch mehrere Aufhebungen der Rechtslage durch den VfGH begleitet. Seit dem Jahr 2001 hat sich der rechtliche Rahmen für das duale Rundfunksystem dynamisch entwickelt und stark wettbewerbsrechtliche Züge angenommen. Michael Holoubek hat sowohl als Wissenschaftler, als auch als Mitglied der Rundfunkbehörden maßgeblich zur Entwicklung dieses Rechtsgebiets beigetragen.
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Traimer, M. Informationsverein Lentia und die Folgen. Journal für Rechtspolitik 20, 410–429 (2012). https://doi.org/10.1007/s00730-012-0083-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00730-012-0083-y
Deskriptoren
- Beihilfenrecht, europäisches
- Delegation, formalgesetzliche
- Fernsehen
- Genehmigungsverfahren
- Gesetzesvorbehalt
- Konvergenz
- Medien
- Medien, audiovisuelle
- Pluralismus
- Regulierungsbehörde
- Rundfunk
- Rundfunkmonopol
- Rundfunksystem, duales
- Telekommunikation
- Werbung