Abstract
Im Ausgang von den jüngsten Gerichtsentscheidungen (des EGMR und des Landgerichts Frankfurt) im Fall "Daschner" bzw "Gäfgen" setzt sich die Untersuchung zunächst kritisch mit Ansätzen einer Relativierung des Folterverbots in der deutschen staatsrechtlichen Debatte auseinander. Besonderes Augenmerk gilt dem exemplarischen Vorstoß Bruggers zur Legalisierung der "Rettungsbefragung" im Ausnahmefall als Ausdruck staatlicher Schutzpflichten, die aus dem staatlichen Gewaltmonopol resultierten. Dabei werden insbesondere die utilitaristischen Grundlagen und Aporien des darin reklamierten rechtsethischen "Konsequenzialismus" sowie dessen Spannungsverhältnis zu freiheitssichernder Rechtsstaatlichkeit offengelegt. Im Mittelpunkt der Kontroversen um die "Rettungsfolter" steht die Frage nach dem Stellenwert der Menschenwürde - als grundsätzlich abwägbares "Rechtsgut" unter anderen, wie etwa auch in einer bekannten Neukommentierung von Art 1 GG im Ansatz reklamiert, oder aber als nicht relativierbares verfassungsrechtliches Fundamentalprinzip, das die Positivität konkreter rechtlicher Regeln notwendig überschreitet. Im Anschluss an das herrschende Verständnis der Menschenwürde als unbedingtes Rechtsprinzip werden Begriff und "Phänomenologie" der Folter hinsichtlich ihrer charakteristischen Eingriffsintensität als "Totalinstrumentalisierung" des Menschen und völlige Negation des wechselseitigen Anerkennungsverhältnisses näher bestimmt. Diese Anerkennung allgemeiner menschlicher Verantwortungssubjektivität bildet seit den Ursprüngen modernen Staatsverständnisses aber auch die eigentliche legitimierende Basis seiner zentralen Friedenssicherungspflichten und Schutzaufgaben. Eine rechtlich-politische Maßnahme, die dieses fundamentale Rechtsverhältnis verletzt, kann daher auch kein Ausdruck von Souveränität sein, sondern verletzt deren kontraktualistische Grundlagen. Sie bedeutet darüber hinaus einen exemplarischen Einbruch in freiheitliche Verfassungskultur, der einem weiteren Abbau demokratischer Rechtsstaatlichkeit Vorschub leisten könnte.
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Maier, E. Folter und Menschenwürde. Zur aktuellen Debatte um die "Rettungsfolter". Journal für Rechtspolitik 20, 195–206 (2012). https://doi.org/10.1007/s00730-012-0057-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00730-012-0057-0
Deskriptoren
- Abwägbarkeit der Menschenwürde
- Anerkennung
- Ausnahmezustand
- Begriff der Menschenwürde
- Dammbruchsargument
- "Fall Daschner"
- Folter
- Folterdrohung
- Folterverbot
- Konsequenzialismus
- Körperliche Integrität
- Machtmonopol
- Notwehr(hilfe)
- Rechtsprinzip
- Rechtsstaatlichkeit
- Rechtsverhältnis
- Rettungsbefragung
- "ticking-bomb-Szenario"
- Terrorismus
- Schutzpflichten
- Souveränität
- Sozialkontrakt
- Verfassungsfundamentalnorm
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
- Utilitarismus
Rechtsquellen
- Art 2, 3 u 6 EMRK
- Art 1 Abs 1
- 2 Abs 2 u Art 79 Abs 3 GG
- § 32 dStGB
- UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10 12. 1984
- Magnus Gäfgen gegen Deutschland, Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 1 6. 2010
- Landgericht Frankfurt am Main 2-04 O 521/05