Abstract
Die Zurückhaltung von Verfassungsgerichten beim Heranziehen von verfassungsvergleichenden Argumenten ist nicht unbegründet. Sie beruht auf der Legitimationsproblematik, weiterhin darauf, dass eine auf Verfassungsvergleichung beruhende Auslegungsmethode nicht entwickelt ist, und auf den funktionalen Grenzen von (Verfassungs-)Rechtsprechung.
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Kaiser, AB. Verfassungsvergleichung durch das Bundesverfassungsgericht. Journal für Rechtspolitik 18, 203–206 (2010). https://doi.org/10.1007/s00730-010-0317-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00730-010-0317-9