Abstract
Dieser Beitrag soll zeigen, dass die Rechtswissenschaft ihren Gegenstand sinnvoll erweitern kann bzw eine bereits vollzogene Erweiterung anerkennen sollte. Die Rechtsökonomie bietet einerseits ein analytisches Instrumentarium für rechtspolitische Erwägungen, andererseits lässt sich mit ihrer Hilfe untersuchen, ob eine Auslegung überhaupt geeignet ist, einen bestimmten Zweck zu erreichen. Dabei wird in Erinnerung gerufen, dass eine Unterscheidung zwischen Rechtspolitik und Rechtsdogmatik nicht eindeutig möglich ist. Die rechtsökonomische Methode erzwingt die Offenlegung solcher "nicht-juristischer" Entscheidungsgründe und fördert damit Transparenz in der Diskussion. Durch eine länderübergreifende Sprache kann sie auch einen Beitrag dazu leisten, Missverständnisse zwischen verschiedenen europäischen Rechtsordnungen zu entschärfen, die auf national geprägten Vorverständnissen beruhen und eine Harmonisierung erheblich erschweren.
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Gelter, M., Grechenig, K. Juristischer Diskurs und Rechtsökonomie. Journal für Rechtspolitik 15, 30–41 (2007). https://doi.org/10.1007/s00730-007-0162-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00730-007-0162-7
Deskriptoren
- Freirechtslehre
- Law and economics
- Methodenlehre
- Public-Choice-Theorie
- Ökonomische Analyse des Rechts
- Rechtsevolution
- Rechtsrealismus
- Rechtsvergleichung
- Rechtswissenschaft
- Europäische
- Utilitarismus