Art 20 Abs 1 lit b und Abs 2 der VO (EG) Nr 1896/2006 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens: Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV (ex Art 234 EG) folgende Fragen zur VorabE vorgelegt: 1. Begründet die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl durch den beauftragten Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden des Antragsgegners iS des Art 20 Abs 1 lit b der VO (EG) 1896/2006? 2. Ist, sofern das Fehlverhalten des Rechtsanwaltes nicht Teil des eigenen Verschulden des Antragsgegners ist, die irrtümliche fehlerhafte Eintragung des Ablaufes der Einspruchsfrist für den Europäischen Zahlungsbefehl durch den beauftragten Rechtsanwalt als außergewöhnlicher Umstand gem Art 20 Abs 2 der VO (EG) 1896/2006 auszulegen?
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Schuhmacher, W. Vorlagefrage des HG Wien an den EuGH zu den Voraussetzungen für die (Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Ablauf der Einspruchsfrist. wbl 26, 650 (2012). https://doi.org/10.1007/s00718-012-0202-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-012-0202-2