Skip to main content
Log in

Zur Berechnung der Kündigungsentschädigung - Berücksichtigung eines besonderen Bestandschutzes (hier: werdende bzw in Karenzurlaub befindliche Mutter) sowie von "nachträglichen" Ereignissen

  • Rechtsprechung
  • Arbeitsrecht
  • Published:
Wirtschaftsrechtliche Blätter

In den Rechtsfolgen unterscheidet sich der begünstigte Austritt des Arbeitnehmers nach § 25 KO (IO) nicht von einem begründeten Austritt nach allgemeinem Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer hat daher gemäß § 25 Abs 2 KO (IO) auch Anspruch auf Schadenersatz in der Art der Kündigungsentschädigung. Dem gemäß § 25 Abs 2 KO (IO) berechtigt vorzeitig austretenden Arbeitnehmer gebührt die Kündigungsentschädigung bis zum fiktiven Ende des Arbeitsverhältnisses durch ordnungsgemäße Arbeitgeberkündigung. Er ist so zu stellen, als ob das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß beendet worden wäre. Innerhalb der ersten drei Monate erfolgt keine Vorteilsanrechnung. Tritt eine bestandgeschützte Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft nach § 25 KO (IO) aus, so gebührt (grundsätzlich) die Kündigungsentschädigung für den Zeitraum bis vier Monate nach der Entbindung (§10 Abs 1 MSchG) bzw vier Wochen nach Beendigung der Karenz (§15 Abs 4 MSchG) jeweils zuzüglich der individuellen Kündigungsfrist unter Beachtung des Kündigungstermins. Stehen aus besonderen Gründen (§15 Abs 1 und 3 MSchG) keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche gegen den Arbeitgeber zu, so gebührt insoweit auch keine Ersatzleistung aus dem Titel der Kündigungsentschädigung. Der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung ist grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegenden Umständen zu bestimmen. Eine Ausnahme besteht zur sachgerechten Begrenzung der fiktiv berechneten Ansprüche nur für nachträgliche Ereignisse, aus denen sich eine schon frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der fiktiven Kündigungsfrist ergibt (zB Tod des Arbeitnehmers; dauernde Betriebsstilllegung). Durch eine weitere Schwangerschaft einer nach § 25 KO (IO) begünstigt ausgetretenen Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bestanden hat, wird der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung nicht verlängert.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Liebeg, P. Zur Berechnung der Kündigungsentschädigung - Berücksichtigung eines besonderen Bestandschutzes (hier: werdende bzw in Karenzurlaub befindliche Mutter) sowie von "nachträglichen" Ereignissen. wbl 26, 638–640 (2012). https://doi.org/10.1007/s00718-012-0136-8

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-012-0136-8

Navigation