Endverbraucher, die über keine medizinischen Kenntnisse verfügen, werden aus dem Zeichenbestandteil "sinu" keinesfalls auf eine besondere Zweckbestimmung schließen; aus ihrer Sicht handelt es sich auch dabei um eine reine Phantasiebezeichnung. Von der Existenz anderer Arzneimittel zu wissen, deren Bezeichnung ebenfalls mit der Silbe "sinu" beginnt, kann ihnen nicht unterstellt werden. Zwischen den Zeichen "Sinupret" und "Sinuvex" für Arzneimittel besteht daher Verwechslungsgefahr.
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Schuhmacher, W. Zur Verwechslungsgefahr zweier Marken. wbl 26, 415–416 (2012). https://doi.org/10.1007/s00718-012-0058-5
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