Ist der Geschäftszweig der GmbH & Co KG "An- und Verkauf sowie Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien" ident mit jenem ihrer Komplementärgesellschaft, besteht eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit iSd § 1 Abs 2 UGB bei der Gesellschaft bereits deswegen, weil zur Ausübung eben dieser Tätigkeit auch eine eigene Kapitalgesellschaft, nämlich die Komplementärin, gegründet wurde. Unternehmer wird man mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs, womit nicht nur der bereits routinemäßig laufende Betrieb, sondern auch sein Aufbau gemeint ist. Nur Vorbereitungsgeschäfte natürlicher Personen gelten nach § 343 Abs 3 UGB nicht als unternehmensbezogene Geschäfte.
Zur Unternehmereigenschaft bei Vermietung durch eine GmbH & Co KG
- Rechtsprechung
- Unternehmensrecht
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- Volume 26, pages 409–411, (2012)
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