Art 7 des Beschlusses Nr 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation der von dem aufgrund des Abkommens über eine Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei eingesetzten Assoziationsrat erlassen wurde: Art 7 des Beschlusses Nr 1/80 ist dahin auszulegen, dass die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines MS angehört, sich weiterhin auf diese Bestimmung berufen können, wenn dieser Arbeitnehmer die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erhalten hat und gleichzeitig die türkische Staatsangehörigkeit beibehält.
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Schuhmacher, W. Zum Aufenthaltsrecht für Familienangehörige eines eingebürgerten türkischen Arbeitnehmers. wbl 26, 328–330 (2012). https://doi.org/10.1007/s00718-012-0026-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-012-0026-0