Ein nur auf die Gewährung der Einsicht in die Belege eines bestimmten Jahres lautender Exekutionstitel verschafft der einsichtberechtigten Partei keinen (exekutiv durchsetzbaren) Anspruch auf Herstellung digitaler Fotografien der eingesehenen Urkunden.
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Aicher Zum Umfang des Rechtes des Gesellschafters auf Bucheinsicht. wbl 25, 333–334 (2011). https://doi.org/10.1007/s00718-011-1850-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-011-1850-3