Die Auslegung der Vereinsstatuten hat im Zweifel gesetzeskonform und im Sinne der Vereinsfreiheit zu erfolgen. Die bloße Vermutung, ein Verein werde sich gesetz- oder rechtswidrig betätigen, reicht für die Nichtgestattung der Vereinsgründung nicht aus. Selbst wenn auch Vereine, deren Aktivitäten auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, vom Schutzumfang der Vereinsfreiheit umfasst sind, bestehen die verfassungsrechtlichen Schranken dort, wo der Vereinszweck allein in der Ertragsabsicht besteht und der Verein als Deckmantel für eine Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder oder dritter Personen dient.
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Wiederin Nichtgestattung der Vereinsgründung wegen Verfolgung eines gewerblichen Vereinszwecks. wbl 25, 226–227 (2011). https://doi.org/10.1007/s00718-011-1815-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-011-1815-6