Die Angabe einer genauen Diagnose in der ärztlichen Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist nicht erforderlich. Enthält die Bestätigung keine Angabe über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, obwohl der Arbeitnehmer den Arzt darum ersucht hat, bewirkt das nicht den Entfall der Entgeltfortzahlung.
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Grillberger, K. Ärztliche Bestätigung über Krankenstand. wbl 26, 165–166 (2012). https://doi.org/10.1007/s00718-011-0135-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-011-0135-1