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Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • Rechtsprechung
  • Arbeitsrecht
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Wirtschaftsrechtliche Blätter

Art 4 RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; § 32 Abs 4 VBG 1948: Die Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG ist mangels ausreichender Umsetzung auf einen Betriebsübergang von einer Gemeinde auf einen Gemeindeverband direkt anwendbar. Art 4 Z 1 S 1 der RL soll die Arbeitnehmer vor Kündigungen schützen, die nur mit dem Betriebsübergang begründet werden. Einem engen zeitlichen Naheverhältnis zwischen Kündigung und Betriebsübergang kommt Indizcharakter dafür zu, dass der Grund für die Kündigung im Betriebsübergang liegt. Der Umstand, dass infolge des Betriebsübergangs die bisherige Leitungsfunktion des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist, genügt nicht, um die Indizwirkung zu entkräften, wenn der Erwerber kurz vor Betriebsübergang einen Arbeitnehmer neu aufgenommen hat, dessen Aufgaben auch der gekündigte Arbeitnehmer übernehmen hätte können. Das Erfordernis eines 10-jährigen Dienstverhältnisses als Vertragsbediensteter iSd § 32 Abs 4 VBG setzt voraus, dass diese Dienstzeit bei demselben Dienstgeber zurückgelegt wurde.

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Grillberger, K. Kündigung wegen Betriebsübergangs. wbl 25, 612–614 (2011). https://doi.org/10.1007/s00718-011-0084-8

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