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Vorlagefrage des AsylGH an den EuGH zur Auslegung der Art 3 Abs 2 und Art 15 der VO zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des MS, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem MS gestellten Asylantrags zuständig ist

  • Rechtsprechung
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
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Wirtschaftsrechtliche Blätter

Art 3 Abs 2 und Art 15 der VO (EG) Nr 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des MS, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem MS gestellten Asylantrags zuständig ist: Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV (ex Art 234 EG) folgende Fragen zur VorabE vorgelegt: 1. Ist Art 15 VO 343/2003 so auszulegen, dass ein nach den Regeln der Art 6 bis 14 dieser VO an sich nicht zuständiger MS für die Führung des Verfahrens einer Asylwerberin zwingend zuständig wird, wenn sich dort deren schwerkranke und aufgrund kultureller Umstände gefährdete Schwiegertochter oder die wegen der Erkrankung der Schwiegertochter pflegebedürftigen minderjährigen Enkel befinden und die Asylwerberin bereit und in der Lage ist, die Schwiegertochter oder die Enkel zu unterstützen? Gilt dies auch dann, wenn kein Ersuchen des an sich zuständigen MS gem Art 15 Abs 1 S 2 VO 343/2003 vorliegt? 2. Ist Art 3 Abs 2 VO 343/2003 so auszulegen, dass im Falle der unter 1. geschilderten Konstellation eine zwingende Zuständigkeit des an sich nicht zuständigen MS entsteht, falls die von den Bestimmungen der VO 343/2003 ansonsten vorgegebene Zuständigkeit eine Verletzung von Art 3 oder Art 8 EMRK (Art 4 oder 7 EU-Grundrechtecharta) darstellen würde? Sind diesfalls bei der inzidenten Auslegung und Anwendung von Art 3 oder Art 8 EMRK (Art 4 oder 7 EU-Grundrechtecharta) von der Judikatur des EGMR abweichende, nämlich umfassendere Begriffe der "unmenschlichen Behandlung" oder der "Familie" anwendbar?

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Schuhmacher, W. Vorlagefrage des AsylGH an den EuGH zur Auslegung der Art 3 Abs 2 und Art 15 der VO zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des MS, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem MS gestellten Asylantrags zuständig ist. wbl 25, 636 (2011). https://doi.org/10.1007/s00718-011-0078-6

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