Art 5 Abs 1 RL 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums: Art 5 Abs 1 der RL 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums steht einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, mit der ein System eingeführt wird, wonach die den Urhebern im Fall des öffentlichen Verleihens geschuldete Vergütung ausschließlich nach der Zahl der bei den öffentlichen Verleiheinrichtungen eingetragenen Entleiher auf der Grundlage eines je Entleiher und Jahr festgelegten Pauschalbetrags berechnet wird.
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Schuhmacher, W. Zur Europarechtswidrigkeit einer nationalen Regelung, die eine den Urhebern zustehende Vergütung nach der Zahl der bei den öffentlichen Verleiheinrichtungen eingetragenen Entleiher auf Grundlage eines je Entleiher und Jahr festgelegten Pauschalbetrages berechnet. wbl 25, 545–547 (2011). https://doi.org/10.1007/s00718-011-0062-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-011-0062-1