Skip to main content
Log in

Mutterschutz und unerlaubte Beschäftigung einer Ausländerin

  • Rechtsprechung
  • Arbeitsrecht
  • Published:
Wirtschaftsrechtliche Blätter

RL 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (GleichbehandlungsRL); §§ 879, 1293 ABGB; § 29 Abs 2 AuslBG; § 12 Abs 7 GlBG aF: Immaterieller Schadenersatz kann im Allgemeinen nur zugesprochen werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Ob § 12 Abs 7 GlBG aF gegen die Gleichbehandlungs-RL verstoßen hat, kann dahingestellt bleiben, weil eine Richtlinie unter Privatpersonen nicht unmittelbar abwendbar ist und eine richtlinienkonforme Auslegung nur insoweit erfolgen kann, als das nationale Recht einen Auslegungsspielraum einräumt. Wird eine ausländische Arbeitnehmerin ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, ist das Arbeitsverhältnis nichtig. Trifft den Arbeitgeber ein Verschulden am Fehlen der Beschäftigungsbewilligung gebührt dem Ausländer Kündigungsentschädigung. Dabei ist auf einen besonderen Kündigungsschutz nicht Bedacht zu nehmen. Diese Einschränkung gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung in diskriminierender Weise wegen der Schwangerschaft der Ausländerin beendet hat.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Grillberger Mutterschutz und unerlaubte Beschäftigung einer Ausländerin. wbl 24, 415–417 (2010). https://doi.org/10.1007/s00718-010-1682-6

Download citation

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00718-010-1682-6

Navigation